I. Die Aufnahme in den Verein
Jede Person, deren Aufnahmeantrag vom Vorstand akzeptiert wurde, ist in den Verein aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt für den Aufgenommenen die Probezeit, die 1 Jahr beträgt. In dieser Zeit hat der Aufgenommene alle Rechte und Pflichten eines Vollmitglieds zu erfüllen. Während der Probezeit haben die Aufgenommenen kein Stimmrecht; sie haben aber ein Vorschlagsrecht. Nach Ablauf der Probezeit wird der Aufgenommene durch ein vom Schriftführer verfasstes Schriftstück zum Vollmitglied ernannt und hat ab diesem Zeitpunkt auch ein Stimmrecht. Alle Ernennungen zum Vollmitglied werden auf der Jahreshauptversammlung bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung ist nur deklaratorischer Natur.
II. Beendigung der Mitgliedschaft von Aufgenommenen
Kommt ein Aufgenommener seinen Rechten und Pflichten aus der Satzung nicht nach, hat der Vorstand die Möglichkeit dem Aufgenommenen die Vollmitgliedschaft zu versagen und ihn aus dem Verein auszuschließen.
III. Inkrafttreten
Die Aufnahmeordnung tritt zum 01.05.2013 in Kraft.
Flensburg, den 09.02.2013