Höret Höret Höret Seiet aufgemerkt
es folget die Lagerordnung für Flenos Schergen
So sei euch gesagt, all ihr Spektatores und Schergen, ihr unterlieget dieser Ordnung.
Alle Personen, die sich im Lager aufhalten, unterliegen der Lagerordnung.
Saget euch der Rat oder sein Büttel etwas, so habet ihr dieses zu tun.
Weisungsbefugt im Lager sind der Vorstand oder von ihm beauftragte Personen.
Der Fron beginnet bei der Anreise und endet bei dem Abbaue. Der Fron kann auch schon zur Jagd und Feldbestellung befohlen werden.
Das Lager beginnt mit der Anreise und endet mit der Abreise. Jeder ist verpflichtet, bis Ende des Abbaus mitzuhelfen.Vor- und Nachbereitung gehören zum Lagerleben.
Es haben alle ihrem Stande gemäße Gewandung zu tragen.
Angestrebt wird das Hochmittelater, Früh- und Spätmittelalterliche Gewandung wird geduldet. Unabhängig von der Zeit soll die Gewandung standesgemäß also nicht Adelig/Reich da wir Schergen darstellen wollen.
Dämonenanbetung durch sprechen mit der Hand oder Ihnen Brandopfer zu bringen, ist untersagt. Solltet ihr eine Nachricht erwarten, lasset euch einen Reiter schicken, so wird der Lagervogt ihn empfangen. Ihr müsst dem Reiter nur zuvor die Geheimen Zeichen des Vogtes mitteilen.
Handygebrauch und Rauchen ist außerhalb des Lagers auszuführen. Der Lagerverantwortliche ist per Handy zu erreichen und seine Handynummer darf weitergegeben werden.
„Wenn einer einen anderen mit Stock, Hammer, Schwertknauf oder Faust schlägt, so zahle er 6 M. (Mark). Wenn einer einen anderen an den Haaren zieht, schlecht behandelt, zu Boden wirft, seine Kleidung zerreißt oder ihn mit Bier begießt, so soll er büßen." Wer einen Dieb ergreift, der binde ihm die Hände auf dem Rücken zusammen, bringe ihn zum Thing und hänge ihn auf oder er büße dem Landesherrn 40 M."
Jeder hat sich so zu verhalten, dass niemand belästigt, geschädigt oder gefährdet wird.
„Wer seinen Mist auf die Straße legt und ihn nicht bis zum nächsten Glockenschlag wegfahren lässt, der soll dem Vogt 3 Pf. (Pfennige) zahlen“.
Es ist im Lager Ordnung zu halten. Nach Abendveranstaltungen ist vor dem Schlafengehen das Lager in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Gebet euch nicht der Trunksucht hin, besonders wenn Kindlein am Orte sind. Sollte es euch nach Alchimistischem und Hexentränken gelüsteten, werdet ihr stehendes Fußes des Lagers verwiesen.
Alkohol in Übermassen ist zu vermeiden. Wer durch extremen Alkoholgenuss auffällt, wird des Lagers verwiesen. Alkohol ist erst nach Publikumsverkehr erlaubt. Wenn Jugendliche und Kinder anwesend sind, ist Alkoholverzehr einzuschränken. Drogen sind grundsätzlich verboten und führen zum sofortigen Ausschluss vom Lager.
Es sind keine lauten Gesänge und Gebrüll nach der 10 Nachtstunde hören zu lassen, dies haltet bis zur 6. Morgenstunde ein. Es ist dem Herren ein Greuel, des Nächtens, die arbeiten des Holzknechtes zu hören.
Es ist eine Lagerruhe von 22:00 bis 6:00Uhr einzuhalten.
Alle Schergen sind zum Fron verpflichtet.
Anfallende Arbeiten werden von allen Lagerteilnehmern ausgeführt.
Sollte es euch nach Speis und Trank gelüsten, so habet dafür die rechten Gerätschaften in eurem Beutel.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seinen eigenen Teller, Becher und Besteck vorzuhalten.
Wollet ihr das Lager verlassen, so habet ihr die Erlaubnis des Vogtes einzuholen.
Wer das Lager verlässt, sollte sich abmelden. Jugendliche haben beim verlassen des Lagers sich immer abzumelden.